Seit dem 7. Februar gelten in Deutschland höhere Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Nach einer Verordnung des Bundesinnenministeriums zahlen volljährige Antragsteller künftig 46 Euro statt bislang 37 Euro. Für Personen unter 24 Jahren erhöht sich die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Was sich für Antragsteller ändert
Die Anpassung betrifft die regulären Gebühren für Neuausstellungen und Ersatzdokumente. Konkret steigt der Beitrag für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, um 9 Euro auf 46 Euro. Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen künftig 27,60 Euro statt 22,80 Euro zahlen.
Begründung der Erhöhung
Das Innenministerium begründet die Anhebung mit gestiegenen Herstellungskosten und einem wachsenden Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus nennt die Behörde neue Sicherheitsstandards bei den Ausweisen und den Ausbau digitaler Prozesse als Gründe für die höheren Gebühren.
Rechtsgrundlage und Verfahren
Die Gebührenerhöhung wurde in einer Verordnung des Bundesinnenministeriums festgelegt und zuvor vom Bundesrat zugestimmt. Die Änderungen traten am 7. Februar in Kraft und gelten bundesweit.
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