Montag, 09.03.2026

Rathaus stellt vor Weihnachten Mahn- und Vollstreckungsschreiben zurück

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Der Oberbürgermeister hat verfügt, dass in der Woche vor Weihnachten keine belastenden Verwaltungsakte wie Mahnungen oder Zahlungsbefehle an die Bürgerinnen und Bürger verschickt werden sollen, sofern nicht zwingende Gründe entgegenstehen. Die Regelung gilt für den Zeitraum von Samstag, 20. Dezember, bis Mittwoch, 31. Dezember.

Geltungszeitraum und Ausnahmen

Die Anordnung sieht vor, dass in dem genannten Zeitraum keine belastenden Schreiben versandt werden. Ausgenommen bleiben Fälle, in denen zwingende dienstliche oder rechtliche Gründe eine Ausnahme erfordern. Konkret genannt werden Mahnungen und Zahlungsbefehle als Beispiele für die unterlassenden Verwaltungsakte.

Für Maßnahmen aus dem Steuerbereich sowie für Maßnahmen, die aufgrund von Vollstreckungsverfahren erfolgen, gilt eine abweichende Regelung. Hier ist der Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu Paragraph 85 der Abgabenordnung maßgeblich, so die Mitteilung aus dem Rathaus.

Zweck und Wirkung der Anordnung

Hintergrund der Verfügung ist laut Rathaus der Wunsch, den Weihnachtsfrieden zu wahren. Der Oberbürgermeister begründete die Maßnahme damit, Bürgerinnen und Bürger in der Vorweihnachtszeit nicht zusätzlich zu belasten. Gleichzeitig bleibt die Verwaltung handlungsfähig, wenn dringende Fälle oder gesetzliche Vorgaben dies verlangen.

Konkrete Zahlen zu Umfang und erwarteter Wirkung der Regelung nannte die Stadt nicht. Ebenso wenig wurde ausgeführt, welche konkreten Kriterien bei der Prüfung von Ausnahmen Anwendung finden werden.

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