Die Grundsteuereinnahmen der Gemeinden sind bereits vor der Reform gestiegen, und es wird mit einem weiteren Anstieg gerechnet. Im Jahr 2024 verzeichneten die Gemeinden höhere Einnahmen durch die Grundsteuer, noch bevor die Reform in Kraft trat. Dabei brachte die Grundsteuer A 0,4 Milliarden Euro ein, was einem Rückgang von 2,9% entspricht. Im Gegensatz dazu stiegen die Einnahmen aus der Grundsteuer B um 3,8% auf insgesamt 15,6 Milliarden Euro.
Die Reform der Grundsteuer sollte aufkommensneutral sein, jedoch gibt es Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung dieser Zielsetzung. Einige Kommunen haben die Hebesätze angehoben, was zu zusätzlichen Einnahmen führte. Betroffene erhalten die Möglichkeit, gegen ihren Grundsteuerbescheid Einspruch zu erheben, insbesondere bei Anpassungen der Hebesätze.
Trotz der Reform zeigen sich Belastungsverschiebungen und höhere Grundsteuern für bestimmte Eigentümer. Lob gibt es für die Transparenz und Begründbarkeit des Grundsteuermodells, jedoch bleiben Zweifel an der tatsächlichen Aufkommensneutralität bestehen.