Donnerstag, 22.01.2026

Eltville definiert Sperrzonen und Regeln für Silvesterfeuerwerk

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Die Stadt Eltville am Rhein hat kurz vor dem Jahreswechsel umfassende Regeln für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern bekanntgegeben. Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen ab 18 Jahren gezündet werden. Gleichzeitig hat das Ordnungsamt mehrere Verbotszonen ausgewiesen, in denen Feuerwerk generell untersagt ist.

Eingeschränkte Bereiche

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen verboten. Ebenfalls ausgenommen sind besonders brandgefährdete Gebäude und Anlagen, etwa Fachwerkhäuser in der historischen Altstadt.

Für die Stadtteile gelten konkrete räumliche Beschränkungen. In der Kernstadt bezieht sich das Verbot auf den Altstadtbereich. In Erbach umfasst die Sperrfläche die Marktstraße, den Markt, die Albrechtstraße, die Neugasse, die Friedrichstraße, das Tannepädchen, die Rheinstraße und die Andreasgasse. In Hattenheim gilt das Verbot ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Bahnhofsvorplatz. Im Stadtteil Martinsthal ist der Bereich des Lindenplatzes eingeschlossen.

Sicherheits- und Verhaltenshinweise

Die Stadt weist darauf hin, dass bei der Nutzung von Feuerwerksartikeln die Sicherheitsanweisungen der Hersteller zu beachten sind. Außerdem sollen bestehende Halte- und Parkverbote eingehalten werden, damit Zufahrten und Aufstellflächen für Rettungskräfte freibleiben.

Aus Gründen des Brandschutzes empfiehlt die Verwaltung, auf pyrotechnische Mittel zu verzichten, die ausschließlich der Knallwirkung dienen, wie Böller oder Kanonenschläge. Anfallenden Abfall aus der Silvesternacht sollen Bürgerinnen und Bürger ordnungsgemäß entsorgen.

Hintergrund und Appell der Stadt

Als Begründung verweist die Stadt auf einen früheren Großbrand in der Eltviller Altstadt, der durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper ausgelöst wurde und zu erheblichem Sachschaden geführt hat. Vor diesem Hintergrund hat Bürgermeister Patrick Kunkel die Bevölkerung und Gäste gebeten, Feuerwerk möglichst gesammelt im Rahmen einer Silvesterfeier am Rheinufer abzubrennen. Zur Sicherheit solle die Flugrichtung der Raketen dabei in Richtung Rhein gewählt werden.

Die Regelungen gelten ab sofort und sollen helfen, Brandrisiken zu verringern und Rettungseinsätze zu erleichtern. Verstöße gegen die Verbote können ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

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