Die Gemeinde Walluf ruft ihre Einwohner dazu auf, Gehwege und Zugänge vor ihren Häusern und Wohnungen bei Schneefall regelmäßig zu räumen und bei Glätte zu streuen. Ziel ist, Unfälle zu vermeiden und die Verkehrs- und Wegefreiheit für Fußgänger, Kinderwagen und Rollatoren zu erhalten.
Was Anwohnende praktisch tun sollen
Räumarbeiten sollten nicht einmalig erfolgen, sondern so oft wiederholt werden, wie es die Witterung erfordert. Neben dem Abtragen von Schnee gehört das Streuen bei Eis und Glätte zu den empfohlenen Maßnahmen. Schon wenige Minuten Räumen oder Streuen können das Unfallrisiko deutlich senken.
Wen die Hinweise betreffen
Die Hinweise richten sich an Personen vor ihren eigenen Häusern und Wohnungen. Sie betreffen öffentliche Gehwege und Zugänge, die im Winter von den Menschen genutzt werden. Damit sollen insbesondere Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen geschützt werden.
Rechtsgrundlage und weiterführende Informationen
Details zu den Pflichten rund um Winterdienst und Gehwegreinigung sind in der geltenden Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt. Die Satzung und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar: https://www.walluf.de/rathaus-politik/buergerinfo/satzungen-ortsrecht/.
Die Gemeinde bedankt sich für die Mithilfe der Anwohnenden und verweist darauf, dass gemeinsames, umsichtiges Handeln die Sicherheit auf den Wegen erhöht.
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