Die Landeshauptstadt Wiesbaden hebt die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel vollständig auf. Nach einer ersten Lockerung im Dezember 2025 für Betriebe mit weniger als fünfzig Tieren erlaubt eine Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, dass auch größere Bestände ab Sonntag, 18. Januar, wieder ins Freie können.
Aufhebung der Stallpflicht und regionale Einordnung
Wiesbaden folgt damit dem Vorgehen anderer hessischer Kreise. Die Stadtverwaltung begründet die Entscheidung mit einer Beruhigung des Seuchengeschehens in der Region. Die Maßnahme markiert das Ende einer flächendeckenden Stallpflicht, die im November 2025 angesichts erhöhter Infektionszahlen eingeführt worden war.
Biosicherheitsregeln bleiben bestehen
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiter Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Diese Maßnahmen dienen dazu, das Risiko eines erneuten Erregereintrags zu verringern. Konkret genannt werden unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, die Bekämpfung von Schadnagern sowie die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften.
Wo Geflügelhalter weitere Informationen finden
Die Stadt weist darauf hin, dass die genauen Anforderungen und Vorgaben auf der Website der Landeshauptstadt Wiesbaden einsehbar sind. Halter werden gebeten, die dort veröffentlichten Hinweise zu beachten und umzusetzen, um weitere Infektionsrisiken zu minimieren.
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