Donnerstag, 04.12.2025

Deutsches Arbeitsgerichtsurteil: Neue Hoffnung auf gerechte Entlohnung für Abteilungsleiterin bei Daimler Truck

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Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass der Fall einer Abteilungsleiterin bei Daimler Truck neu verhandelt werden muss, da sie sich benachteiligt fühlt und eine höhere Entschädigung fordert. Die Abteilungsleiterin empfindet eine Ungleichbehandlung, da ihr Gehalt unter dem ihrer männlichen Kollegen auf gleicher Hierarchie-Ebene liegt. Nachdem das Landesarbeitsgericht eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts festgestellt hat und der Klägerin eine Entschädigung zusprach, jedoch in geringerer Höhe als gefordert, stellt sich die Frage nach dem maßgeblichen Vergleichsmaßstab für den Entschädigungsanspruch. Es wird darüber debattiert, ob der Vergleich mit dem bestbezahlten männlichen Kollegen oder mit Median-Gehältern entscheidend ist.

Das Bundesarbeitsgerichtsurteil bestätigt die Möglichkeit, Gehälter zwischen Frauen und Männern in vergleichbaren Positionen zu vergleichen. Arbeitgeber sind nun angehalten, objektive Gründe für etwaige Gehaltsunterschiede darzulegen, da andernfalls eine Angleichung der Gehälter droht. Der Rechtsstreit wird fortgesetzt, um die festgestellte Ungleichbehandlung zu klären und die Klägerin gegebenenfalls angemessen zu entschädigen. Somit eröffnet sich eine neue Perspektive auf die Gleichstellung von Gehältern und die Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes im Bereich der Lohngerechtigkeit.

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