Wegen anhaltender Trockenheit gilt in Wiesbaden die höchste Waldbrandwarnstufe. Auf allen öffentlichen Grillplätzen besteht ab sofort ein absolutes Grillverbot, die zuständigen Ordnungskräfte werden die Einhaltung verstärkt kontrollieren. Für Veranstalter und Betreiber gelten ergänzende Auflagen, um das Risiko von Bränden zu reduzieren.
Einschränkungen bei Veranstaltungen
Bei öffentlichen Veranstaltungen sind Kohlegrills untersagt. Gas- und Elektrogrills dürfen nur betrieben werden, wenn sie auf asphaltiertem oder gepflastertem Untergrund stehen und ein Abstand von mindestens 2,5 Meter zu brennbaren Materialien wie Gras, Büschen oder Bäumen eingehalten wird. Sonstige Hitzequellen, etwa Fritteusen oder Reiskocher, dürfen nicht auf Grasflächen verwendet werden. Das Grillen in Pavillons oder Zelten ist verboten.
Foodtrucks und Anhänger mit festem Boden bilden eine Ausnahme von diesen Beschränkungen. Veranstalter sind verpflichtet, die Stellflächen ausreichend zu bewässern und nötigenfalls bereits vor Veranstaltungsbeginn zu wässern. Zusätzlich müssen Löschmittel wie Feuerlöscher und gefüllte Wassereimer bereitgestellt werden. Das Abbrennen von Pyrotechnik und Feuerwerk ist nicht erlaubt.
Regelungen für Gaststätten und Kleingärten
Gaststätten und Kleingartenanlagen im Umkreis von 100 Meter Luftlinie zum Wald dürfen kein offenes Feuer entzünden und keine Pyrotechnik einsetzen. Das Verbrennen von Schnittgut oder ähnlichem ist untersagt.
Waldzugang und Befugnisse der Forstbehörde
Forstbehörde und Waldeigentümer sind befugt, den Wald ganz oder teilweise zu sperren. In diesem Fall sollte der Wald weder betreten noch befahren werden. Ausnahmen gelten für Kontrolltätigkeiten der Forstbehörden sowie für Einsätze von Kräften des Brandschutzes, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Unabhängig von der Warnstufe besteht ein ganzjähriges Rauchverbot im Wald.
Warnsystem und Einstufungen
Die Einschätzung der Gefahr stützt sich auf den Waldbrandgefahrenindex und den Grasland-Feuer-Index. Beide Indizes geben das meteorologische Potenzial für Brände an und arbeiten mit fünf Stufen von 1 bis 5. Die Stufen 1 und 2 erfordern keine Maßnahmen. Ab Stufe 3 werden beispielsweise Waldgrillplätze geschlossen. In Stufe 4 gilt ein generelles Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen. In Stufe 5 kommen neben dem Grillverbot zusätzliche strenge Auflagen für Veranstalter hinzu.
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