Wiesbaden hat die Waldbrandwarnstufe auf die höchste Stufe 5 erhöht. Die Nachbarstadt Taunusstein orientiert sich an dieser Einstufung und hält das Verbot für das Entfachen offener Feuer auf eigenen Grillplätzen aufrecht. Hintergrund sind anhaltende Hitze, ausgebliebene Niederschläge und eine andauernd erhöhte Trockenheit.
Lage und jüngster Waldbrand
Die Dringlichkeit der Lage zeigt ein Brandereignis vom 5. August im Bereich zwischen Bad Schwalbach Hettenhain und Taunusstein Seitzenhahn. Die Warn und Alarmstufen waren bereits wegen der allgemeinen Wetterlage angehoben worden, dennoch macht der Vorfall deutlich, wie schnell aus Trockenheit ein konkretes Gefahrenszenario werden kann.
Verbot für Grillen und Einschränkungen in Waldrandnähe
In Taunusstein bleibt das Grillen und das Entzünden von offenem Feuer auf allen drei städtischen Grillplätzen verboten. Betroffen sind die Plätze Pfannkuchenwiese in Bleidenstadt, Hambach und Im Maisel in Neuhof. Die Flächen können nach vorheriger Reservierung weiterhin für Picknicks und Aufenthalte genutzt werden, sofern kein offenes Feuer entfacht wird. Die Ordnungspolizei führt regelmäßige Kontrollen durch.
Für Gaststätten und Kleingärten, die höchstens 100 Meter Luftlinie vom Waldrand entfernt liegen, gelten zusätzliche Beschränkungen. Auf diesen Grundstücken ist das Entzünden von Feuer und Pyrotechnik sowie das Abbrennen von Schnittgut untersagt.
Landesweite Maßnahmen und Verhaltensempfehlungen
Das Hessische Forstministerium hatte bereits am 3. August die Alarmstufe A für die Forstverwaltung in ganz Hessen ausgerufen. Ortsweise Niederschläge haben nach Angaben des Ministeriums keine dauerhafte Entspannung gebracht. Seit Jahresbeginn wurden in Hessen rund 100 Waldbrände registriert, betroffen waren insgesamt etwa 165 000 Quadratmeter Waldfläche. Besonders gefährdete Gebiete werden verstärkt überwacht, die Forstverwaltung hat ihre technische Einsatzbereitschaft sichergestellt und die Abstimmung mit den örtlichen Brandschutzdienststellen intensiviert.
Zum Schutz der Wälder gilt in Hessen ein ganzjähriges Rauchverbot im Wald. Zufahrtswege müssen für Feuerwehr und Rettungskräfte freigehalten werden. Fahrzeuge sollten nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und nicht auf trockenem Bodenbewuchs. Wer Rauch oder einen Brand bemerkt, sollte unverzüglich die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 informieren. Die betroffenen Kommunen beobachten die Entwicklung der Waldbrandgefahr fortlaufend.
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